AGB´s

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
GELTUNGSBEREICH LANDHOTEL & DORFHÄUSCHEN

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das/die Zimmer bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereit gestellt wird/werden.
Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Am Tage der Abreise müssen die Zimmer bis 11.00 Uhr geräumt sein.
Reservierungen für das Landhotel und die Dorfhäuschen gelten nur in Verbindung mit einer Reservierung in unserem Restaurant.

Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist untersagt.

Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit als 18.00 Uhr vereinbart wurde, behält der Hotelier das Recht, das Zimmer anderweitig zu vergeben.
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten.
Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet sich um gleichwertigen Ersatz zu bemühen.

Stornierung:
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 30 Tage vor Anreise möglich.
Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen ist der gast verpflichtet, bei der Übernachtungsvereinbarung einschl. Frühstück, 80% des vereinbarten Preises für die Dauer der Reservierung zu zahlen.
Der Hotelier ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben um Ausfälle zu vermeiden.
Sämtliche Reduzierungen und Stornierungen müssen in Schriftform erfolgen.

Gutscheine:
a) Der Gutschein kann nur in Höhe des für den Gutschein bezahlten Betrags eingelöst werden und ausdrücklich nicht nach der auf dem Gutschein genannten Leistung.
b) Das Hotel löst nur solche Gutscheine ein, die vollständig bezahlt sind.
c) Eine Auszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen.


Gerichtsstand: Koblenz





ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR VERANSTALTUNGEN

Der Veranstalter darf ohne Zustimmung keine Speisen und Getränke mitbringen.

Der Veranstalter haftet uns gegenüber auch für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern selbst bestellter Speisen und Getränke.

Es wird keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen oder Exponaten des Veranstalters übernommen. Eingebrachtes Dekorationsmaterial muss feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Um Beschädigungen der Wände vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial vorher mit uns abzustimmen.

Hat der Betrieb begründeten Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Betriebes oder der Gäste zu gefährden droht, oder im Fall höherer Gewalt, kann er die Veranstaltung absagen.

Kann eine Veranstaltung aus Gründen, die der Betrieb nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, so behält er den Anspruch auf Zahlung der Miete. Je nachdem wann die Veranstaltung abgesagt wurde, hat der Betrieb auch einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für den Wegfall der vorgesehenen Beköstigung der Veranstaltungsteilnehmer.

Mieten bei nur teilweiser gastronomischer Nutzung:
€ 350,00 - Winzerhäuschen
€ 450,00 - Presshaus
€ 1000,00 - Museum (unter 50 Personen)
€ 100,00 - Brunnenkeller


Der Anspruch des Betriebes beträgt bei einer Abbestellung der Veranstaltung

- mehr als 22 Tage vorher: Berechnung der Miete entfällt, vorausgesetzt der Betrieb kann anderweitig vermieten

- vom 21. bis zum 15. Tag Berechnung der Miete

- vom 14. bis zum 8. Tag: Berechnung der Miete zuzüglich Ersatz von 33% des entgangenen Umsatzes (Speisen), falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, wird ein Mindestumsatz von € 50,00 pro Person zugrunde gelegt, von dem Ebenfalls als Ersatz 33% berechnet werden

- ab dem 7. Tag: Berechnung der Miete zuzüglich Ersatz von 66% des entgangenen Umsatzes (Speisen), falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, wird ein Mindestumsatz von € 50,00 pro Person zugrunde gelegt, von dem Ebenfalls als Ersatz 66% berechnet werden.


Bei Veranstaltungen über die Restaurantöffnungszeiten hinaus, werden Zusatzkosten von
€ 100,00 je angefangener Stunde berechnet.